Völkerrechtliche Verträge brauchen parlamentarische Kontrolle und Transparenz - gerade bei Bilateralen III, Souveränitätsfragen und internationalen Verpflichtungen.

Internationale Verträge prägen das Schweizer Recht - von der Beziehung zur EU über bilaterale Abkommen bis hin zu UN- und Europarat-Konventionen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verpflichtungen transparent verhandelt, parlamentarisch geprüft und demokratisch legitimiert werden.
Verhandlungen mit der EU müssen volle parlamentarische und gegebenenfalls direktdemokratische Kontrolle erfahren.
Auf Verurteilungen der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte muss konsequent reagiert werden.
Föderalismus und Souveränität sind zentrale Werte - sie dürfen nicht stillschweigend ausgehöhlt werden.
Verhandlungstexte, Vorbehalte und Folgenabschätzungen gehören in die öffentliche Debatte.
Die Schweizerische Aussenpolitik ist keine isolierte Domäne: Sie wirkt direkt in unser Familienrecht (über EGMR-Urteile zum Kinder- und Erwachsenenschutz) und in unser Gesundheitswesen (über internationale Abkommen, Pandemie-Verträge, WHO-Regelungen). Wer hier nicht hinschaut, übergibt Entscheidungen, die alle betreffen.
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